für Gewerbekunden

Unsere Leistungen - abgestimmt auf Ihre Anforderungen!

Flyer - Leistungen für Gewerbekunden

Normative Prüfungen

Werden bei Ihnen Normen, Auflagen oder Rahmenbedingungen auch eingehalten? Wir unterstützen Sie bei allen Aufgaben im Bereich der Schall- und Imissionsmessung!

Kompetenz in Ihrem Aufgabenfeld

Keine Branche ist uns fremd. Wir beraten nicht nur, wir begleiten Sie. Unabhängig von der Aufgabe besprechen wir mit Ihnen schon von Anfang an die Situation und vergleichen auch gerne mit bestehenden und vorangegangenen Projekten!

Investitionssicherheit

Sie erhalten von uns jederzeit nachvollziehbare Ergebnisse. Wir stehen mit unserem Service über den Normen oder Standard-Anforderungen. Ihr Benefit ist eine perfekte Transparenz und Investitionssicherheit!

Partner Ihrer Erfolgsgeschichte

Mit all unseren Bestrebungen verfolgen wir ein wichtiges Ziel - eine langjährige aktive Partnerschaft mit unseren Kunden. Gerne bringen wir Sie auch mit Ansprechpartnern aus Unternehmen aus Ihrer Branche zusammen!

Verordnungen, Auflagen, Gesetze, Juristiktion...

Die Fülle an Auflagen nimmt kein Ende, im Gegenteil sie steigt ständig an.
Als Gewerbetreibender unterliegen Sie gleich mehreren Auflagen, die Sie eventuell nie berücksichtigt haben.
Insbesondere wären hier zu nennen:
  1.  Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG) in Verbindung mit der TA-Lärm (link)
  2.  Arbeitsschutzgesetz für Lärm und Vibration (link)
  3.  ISO 15905-5 für Elektroakustische Beschallungsanlagen
Wir helfen Ihnen bei der Messung, um Schallemmissionen und Lärmquellen zu erkennen und wirksam dämpfen oder abstellen zu können. Auch im Bereich des Mitarbeiterschutzes ist es besonders wichtig Nachweise zu führen, dass Vorschriften oder Verordnungen eingehalten werden. 
Auch wenn Sie nur ein harmonisches Betriebs- oder Produktionsklima schaffen wollen, dann sind wir genau Ihr Partner!

Lösungen zum Schutz für Gäste und Mitarbeiter

Sie sind Veranstalter oder Betreiber? 
Dann wissen Sie sicherlich, dass für den Betrieb von elektroakustischen Beschallungsanlagen sehr strenge Auflagen gelten.

Als Beispiel müssen Sie deutlich sichtbare Hinweise anbringen, wenn von einem Lautstärkepegel ab 85 db(A) auszugehen ist.
Ab einem Pegel von 95 db(A) muss zwingend für Teilnehmer, Gäste und Personal Gehörschutz zur Verfügung stehen.

Gerne messen wir die relevanten Pegel mit Ihnen vor Ort ein und geben Ihnen auch gleich unsere Empfehlung. Auch die Protokollierung von Lautstärkepegeln bei Ihrer Veranstaltung übernehmen wir gerne für Sie.

STI / STIPA Messungen

Die Messung von Sprachverständlichkeit bei elektroakustischer Beschallung ist ein wichtiger Punkt, der besonders für Versicherungen oder Gewerkschaften eine hohe Bedeutung besitzt.

Besonder wenn es um die Sicherheit geht, müssen Sprachdurchsagen an jedem Ort gut verständlich sein und sich von typischen Umgebungsgeräuschen klar abheben.

Die STIPA (Speech Transmission Index for Public Address Systems) - Messung ist eine Messmethode, die exakt diese Forderungen oder Auflagen sicherstellen soll.

Leistungen für Gastrobetriebe

Längere Öffnungszeiten, die sich im Laufe der letzten Jahre entwickelt haben, bringen für Gäste und Gastronomen Vorteile. 

Für Anwohner und die direkte Nachbarschaft leider nicht immer.
Alle durch Schall verursachten Störungen, wie z.B. Bewirtungslärm, Veranstaltungen, Geschrei und ähnliches werden dann ganz schnell als Lärm empfunden. 
Ist Ihnen die Nachbarschaft nicht gut gesonnen, dann werden ganz schnell Klagen erhoben, die direkt eine Einwirkung auf die Öffnungszeiten Auswirkung haben können.
Neukonzessionen, Vermietungen- oder Untervermietungen von Gaststätten oder die Vermietung von an die Lokalität angrenzenden Wohnungen bedürfen immer häufiger eines Nachweises für Schallimmission.

Als Grundlage zur Ermessung von Schall dient die logarithmische Skala des Schallwechseldrucks, die sogenannte Dezibel-Skala (dB). 

Tatsächlich werden vom menschlichen Gehör Frequenzen unterschiedlich wahrgenommen, was dazu geführt hat, dass verschiedene Bewertungsmassstäbe normiert wurden.

Eine der wichtigsten Bewertungsmaßstäbe stellt die A-Bewertung - abgekürzt dB(A) - dar. Diese Bewertung kommt dem Hörvermögen eines Menschen am nächsten und ist daher weltweit anerkannter Standard.

Gastrobetriebe unterliegen nicht nur den Verordnungen des Gaststättengesetzes, sondern auch denen des Bundes-Immisionsschutzgesetztes (BImSchG), insbesondere in Verbindung 
mit der Technischen Anleitung zu Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) sowie die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung. Letztere deckt den Schutz Ihrer Mitarbeiter ab.
In Summe sind Sie als Betreiber für die Einhaltung von Lärmrichtwerten verpflichtet. Mit dieser Verpflichtung sind Sie somit zur Protokollierung verpflichtet.

Grundsätzlich gelten bundesweit die folgenden Immissionswerte aus der TA-Lärm.

Misch-, Kern- und Dorfgebiete: 60 dB(A) Tagzeit, 45 dB(A) Nachtzeit
Allgemeine Wohngebiete: 55 dB(A) Tagzeit, 40 dB(A) Nachtzeit
Reine Wohngebiete: 50 dB(A) Tagzeit, 35 dB(A) Nachtzeit
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten: 45 dB(A) Tagzeit, 35 dB(A) Nachtzeit


Außengastronomie unterliegt nicht direkt den Vorgaben der TA-Lärm, die Erfahrung lehrt jedoch, dass diese als Regelung bei Kommunen und Kreisen gerne herangezogen wird. 
Insbesonders bedeutet dies, dass eine Außenbewirtung teilweise bis maximal 22:00 Uhr geduldet wird.

Zusammengefasst bedeutet dies für einen Gaststättenbetreiber, dass technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden müssen, um Auflagen erfüllen zu können.

Die TA-Lärm sieht vor, dass für solche Nachweise geeichte Messgeräte der Klasse 1 (sehr genaue Messung) zwingend verwendet werden müssen. 
Die deutliche Mehrzahl der Kommunen verlangt sogar, dass Messergebnisse von einem unabhängigen Dritten erhoben und ausgewertet werden müssen. 
Dies ist auch der Grund, warum man mit Geräten im 3-stelligen Euro-Bereich keinen effektiven, geschweige denn juristisch belastbaren Beweis erbringen kann.

Besondere Auflagen gelten für Betriebe mit elektroakustischer Beschallung (Diskotheken, Kinos, Sportgaststätten...etc)

Als Veranstalter oder Betreiber unterliegt man gleich mehreren Vorschriften: 

1. Die bereits genannte TA-Lärm des BImSchG
2. Lärm- und Virbations- Arbeitsschutzverordnung
3. ISO 15905-5 (Betrieb von elektroakustischer Beschallungsanlagen)

In Deutschland werden in der Rechtsprechung Schalldruckpegel von 85 dB(A) mit bis zu 40 Wochenstunden ohne Gehörschutz, aber mit Hinweisen für Schallimmission anerkannt.
Ab 95 dB(A) wären das nur noch 4 Wochenstunden, dann aber zwingend mit Hinweis und Ausgabe von Gehörschutz!
Konzerte werden in der Praxis mit einem Durchschnittsschallpegel von 99 dB(A) auf 2 Stunden berechnet.
In jedem Fall müssen Sie über den Durchschnittsschallpegel dB(A) sowie über den Peak-Schallpegel dB(C) zwingend ein Protokoll führen. 
Hierzu ist aber schon eine kostengünsigere Messtechnik der Klasse 2 möglich. 


Im Beschwerdefall:

Ist eine Beschwerde schon eingegangen, gilt es rasch zu handeln. 
Gastronomen haben nun die Pflicht schnellstmöglich eine Messung über den von der Lokalität verursachten Schall (Emmission) bzw. den von dritten wahrgenommenen Schall 
(Immission) qualifiziert messen zu lassen. Hieraus erfolgt dann eine Beurteilung für technische oder organisatorische Maßnahmen zur Verminderung von Schallemmissionen.



Weiterführende Links zu Rechtsvorschriften:

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
http://bundesrecht.juris.de/bimschg/index.html

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm)
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/talaerm.pdf

Gaststättengesetz
http://bundesrecht.juris.de/gastg/index.html

ISO 15905-5
http://www.din15905.de/

Hinweis:
Pro Bundesland, Landkreis oder Kommune können abweichende Verordnungen geltend sein!Längere Öffnungszeiten, die sich im Laufe der letzten Jahre entwickelt haben, bringen für Gäste und Gastronomen Vorteile. 


Leistungen für Industriekunden

Lärm lässt sich vor allem in der fertigenden Industrie niemals vermeiden. Besonders Hersteller von Fertigungsanlagen oder Geräten, stehen oft vor dem Dilemma, dass vom Auftraggeber klare Grenzwerte für die Emission von Lärm und Schall vorgegeben werden. Letzten Endes, kann nur durch eine Schallmessung am Einsatzort der erforderliche Nachweis erbracht werden, dass es später nicht zu kritischen Fragen kommt.
Wir unterstützen deshalb unsere Industriekunden besonders bei den folgenden Punkten:

  • Schallmessungen in Arbeitsbereichen ( Wichtig für die Deklarierung von Gefährdungsbereichen in denen zwingend Gehörschutz getragen werden muss )
  • Schallmessungen von Maschinen- und Anlagenemissionen
  • Zyklische Prüfungen zur Einhaltung von Schallschutzauflagen
  • Körperschallmessungen

Weitere Services dürfen Sie gerne unverbindlich anfragen.

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