Als Verein ist es üblich, dass es immer wieder schöne Gelegenheiten gibt, um mit Mitgliedern, Freunden und Gönnern, aber auch mit gern gesehenen Gästen zu feiern.Sobald hier Musik aus Lautsprechern kommen soll (elektroakustische Beschallung) gelten Regeln und Verordnungen, über die sich die wenigsten Vorstände oder Fest- oder Veranstaltungskomitees Gedanken machen oder Bescheid wissen.
Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat, um Ihr Fest gelingen zu lassen und Ihnen aus hieraus drohenden Schadensersatzansprüchen Abstand zu gewinnen.
Es sind hier oft schon die kleinen Maßnahmen, die sehr günstig aber wirkungsvoll eingeleitet werden können.
Sollten wir hier Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns natürlich über Ihre
Kontaktaufnahme.