Öffentlich, also theoretisch alles was frei zugängig ist, wird durch das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Lärm geregelt.
Wichtig ist hier zu wissen, dass nur geeichte Geräte der Klasse 1 (Messgerät, Messmikrofon, Kalibrator) zugelassen sind. Handgeräte, wie man sie im Handel generell schon zwischen 100 und 500 Euro erwerben kann sind viel zu ungenau und dürfen daher keine Anwendung finden.
Auf professionellen Messprotokollen werden daher stets die Hersteller, die Typbezeichnung sowie die Seriennummern der zum Einsatz kommenden Geräte aufgeführt.